MSP Maschinenservice Peters
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Leistungen von MSP Maschinenservice Peters in Wartung, Reparatur, Montage und Maschinenumzügen.

Stand: Oktober 2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge an MSP Maschinenservice Peters.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MSP Maschinenservice Peters, Andreas Peters, Meisenweg 25, 32609 Hüllhorst (nachfolgend „MSP"), und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Montage, Maschinenaufstellung sowie Maschinen- und Anlagenumzüge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn MSP ihnen schriftlich zustimmt.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von MSP sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn MSP eine Anfrage bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt. Mündliche Nebenabreden gelten erst mit schriftlicher Bestätigung durch MSP.

3. Leistungsumfang und Ausführung

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. MSP erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Änderungen und Ergänzungen des Auftragsumfangs bedürfen der Absprache; daraus entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt MSP die für die Ausführung erforderlichen Informationen, Zutritte und, soweit vereinbart, Arbeitsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für die Verkehrssicherheit und den betriebssicheren Zustand der Maschinen, Anlagen und Arbeitsbereiche verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die im Einzelfall vereinbarten Preise. Falls keine Preise vereinbart sind, gilt die jeweilige Preisliste von MSP oder eine nach Art und Umfang der Leistung angemessene Vergütung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird gesondert nach dem gesetzlichen Satz ausgewiesen.

6. Termine und Leistungsverzögerungen

Terminangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfalls von Vorlieferanten oder sonstiger von MSP nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Termine angemessen. Der Auftraggeber wird über erhebliche Verzögerungen informiert.

7. Abnahme

Soweit eine Abnahme vereinbart ist oder erforderlich, hat der Auftraggeber die Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie ohne festgestellte Mängel nutzt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordert.

8. Gewährleistung

Für von MSP erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach Abnahme; für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährung.

9. Haftung

MSP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Erfüllungsgehilfen von MSP.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen solcher Gegenforderungen.

11. Vertragsende und Kündigung

Daueraufträge, zum Beispiel regelmäßige Wartungsvereinbarungen, können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern keine längere Frist vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MSP in 32609 Hüllhorst. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.